DSGVO für Vereinsmitglieder

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Einverständniserklärung für die Datenverarbeitung

Liebe Vereinsmitglieder,

seit dem 25. Mai 2018 gelten EU-weit die Vorschriften und Maßnahmen nach der neuen EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), sowie innerhalb Deutschlands zusätzlich auch das neue Bundesdatenschutzgesetz (BDSG-neu).
Auch wir als Verein sind daran gebunden. Der Grundsatz der DSGVO besagt:
Wer personenbezogene Daten (Name, Anschrift, Geburtsdatum und Bankverbindung, etc.) verarbeitet, ist
verantwortlich für die Einhaltung aller in der DSGVO aufgeführten Rechtsgrundsätze.
Der CARPE NOCTEM – Meckesheim e.V. erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten auf seiner Internetseite, bei Social-Media-Auftritten (Fotos, etc.), Pressearbeit (Zeitung, Gemeindeblatt, etc.) und interner Mitgliederverwaltung sowie bei E-Mail-Verkehr.
Der Verein hat die Rechenschaftspflicht und muss aktiv nachweisen, dass die Datenverarbeitung datenschutzkonform ist.
Daher bitten wir, die dafür erforderliche Einverständniserklärung zu unterschreiben.